Realinvestitionen für Gewinnfreibetrag
Februar 2014
In Wirtschaftsjahren, welche nach dem 30. Juni 2014 enden, soll es nicht mehr möglich sein, die Steuerbegünstigung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag durch den Erwerb entsprechender Wertpapiere (im Regelfall Staatsanleihen) zu nutzen. Künftig müssen also ausschließlich körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft werden. In früheren Jahren angeschaffte Wertpapiere bleiben weiterhin über die Mindestbehaltedauer von vier Jahren nachversteuerungshängig. Eine Ersatzbeschaffung durch Wertpapiere ist künftig nur noch eingeschränkt möglich. Die umstrittene Neuregelung soll zwecks Evaluierung vorerst bis 2016 gelten. Die ursprünglich befristete Reduktion des 13%igen Gewinnfreibetrags bei entsprechend hohen Gewinnen soll vergleichbar der (befristeten) Solidarabgabe bei hohen unselbständigen Einkünften auch in Zukunft beibehalten werden.