Änderung beim Übergang von Verlustvorträgen im Erbfall
März 2014
Nach bisheriger Rechtsansicht der Finanzverwaltung gingen Verlustvorträge des Erblassers aus einem Betrieb anteilig nach Maßgabe der Erbquote im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die einzelnen Erben über. Dies galt unabhängig davon, welcher Erbe den verlustverursachenden Betrieb geerbt hat. Gestützt durch das VwGH-Erkenntnis vom 25.4.2013 (GZ 2010/15/0131 und 2011/15/0143) hat das BMF diese Ansicht nun geändert (BMF-Info vom 19.12.2013). Diese Änderung wird mit Wirkung für alle Veranlagungsfälle ab dem Jahr 2013 im Zuge der nächsten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien in die Randziffern 4534 und 4535 eingearbeitet.