Rückzieher bei GmbH-Mindeststammkapital
Februar 2014
Erst mit Juli 2013 war es möglich geworden, eine österreichische GmbH („GmbH-light“) mit einem Mindeststammkapital von nur 10.000 € zu gründen. Damit zusammenhängend wurde auch die Mindestkörperschaftsteuer auf 500 € pro Jahr gesenkt und auch Kapitalherabsetzungen (zumeist von 35.000 € auf 10.000 €) möglich gemacht. Mit 1. März 2014 soll das Mindeststammkapital wieder auf den alten Betrag von 35.000 € erhöht werden, ebenso die Mindest-KöSt auf 1.750 € pro Jahr. Für gründungsprivilegierte GmbHs soll es für die Anfangsphase von maximal 10 Jahren der unternehmerischen Tätigkeit möglich sein, eine Bareinlage von nur 5.000 € anstatt von sonst regelmäßig 17.500 € zu leisten.