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Schlagwort 'Weiterbildungszeit'

1. Dezember 2025
Weiterbildungszeit ab 2026Weiterbildungszeit ab 2026

Als Nachfolgemodell zur „Bildungskarenz“ (Weiterbildungsgeld) kommt es im Rahmen der neuen Weiterbildungszeit ab 1.1.2026 zu Änderungen und vor allem Verschärfungen. Vorgesehen – die finale Umsetzung bleibt noch abzuwarten – sind höhere zeitliche und inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung (mindestens 20 Wochenstunden bzw. 20 ECTS bzw. 16 bei Kinderbetreuung bis zum 7. Lebensjahr), eine stärkere Kontrolle, Erfolgsnachweise und Meldepflichten sowie Rückforde…