30. August 2024
Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023
Am 30. September 2024 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2023 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist – Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Zulässigkeit und leitet diesen an den z…