Kinderbetreuungskosten im Familienkreis bedingen auch Fremdüblichkeit für eine außergewöhnliche Belastung
März 2015
Um Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.