Kein Werbungskostenpauschale ohne tatsächlich angefallene Werbungskosten
Juni 2016
Die Pauschalierung von Werbungskosten ist eine in der Praxis relevante Verwaltungsvereinfachung, weil in Fällen, in denen eine genaue Ermittlung der Werbungskosten mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten verbunden ist, Durchschnittssätze im Verordnungswege festgelegt werden können. Praktische Bedeutung hat dies beispielsweise für unselbständig tätige Vertreter, Journalisten, Musiker oder Schauspieler. In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat das BFG (GZ RV/2100004/2015 vom 21.4.2016) festgehalten,