Keine Familienbeihilfe bei Auslandsstudium im Drittland

Mai 2014

Der Anspruch auf Familienbeihilfe ist an das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen gebunden, die z.B. das Alter des Kindes, das Absolvieren einer Berufsausbildung, Haushaltszugehörigkeit bzw. Kostentragung durch die Eltern betreffen. Ist der Anspruch auf Familienbeihilfe dem Grunde nach gegeben, so muss für den konkreten Fall festgestellt werden, ob nicht Ausschlussgründe bestehen und somit im Endeffekt doch die Familienbeihilfe verwehrt wird.

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Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig

Mai 2014

In letzter Zeit erhielten Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs wundersame Schreiben der Sozialversicherungsanstalt, in denen diese aufgefordert wurden, Ausschüttungsbeschlüsse der GmbH vorzulegen. Sinn dieses Schreibens ist es, die Ausschüttungen an den geschäftsführenden Gesellschafter in dessen Sozialversicherungsbeitragsgrundlage einzubeziehen und somit die Löcher in den leeren Kassen der Sozialversicherungen zu stopfen.

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Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten bei Anschaffung von Beteiligungen

Mai 2014

Bis 2005 waren Zinsen und andere Finanzierungskosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften anfielen, steuerlich nicht abzugsfähig. Mit dem Steuerreformgesetz 2005 wurde in § 11 Abs. 1 Z 4 KStG die Abzugsfähigkeit für Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbes von Kapitalanteilen im Sinne des § 10 KStG (soweit sie zum Betriebsvermögen gehören) zugelassen.

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Bundesfinanzgericht hat Arbeit aufgenommen

April 2014

Seit 1. Jänner 2014 hat - wie im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschlossen - das Bundesfinanzgericht (BFG) die Agenden des Unabhängigen Finanzsenat (UFS) übernommen. Das BFG mit Sitz in Wien und 6 Außenstellen in den Bundesländern ist vor allem für Beschwerden gegen Bescheide von Abgaben- und Finanzstrafbehörden des Bundes (Finanzämter, Zollämter, BMF) zuständig wie auch für Maßnahmenbeschwerden gegen AuvBZ (Akt unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt) von Finanzämtern und BMF (z.B. Maßnahmen der Finanzpolizei). Überdies ist das BFG für Beschwerden gegen Bescheide betreffend Wiener Landes- und Gemeindeabgaben zuständig (etwa i.Z.m. der Parkometerabgabe). Die bisherigen UFS-Referenten wurden zu Richtern am BFG und profitieren z.B. von dem damit verbundenen Versetzungsschutz.

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